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Paket-SMS und Zoll­gebühren: So erkennen Sie den Betrug

Aktualisiert: 24. Juli 2026  ·  Lesezeit: 4 Minuten

Kurz gesagt: Die Schweizerische Post, DHL und DPD verlangen keine Gebühren per SMS-Link. Wenn eine Nachricht behauptet, ein Paket werde wegen offener Zoll- oder Portokosten zurückgehalten, und Sie auf einen Link klicken sollen — löschen Sie sie. Neu folgt bei dieser Masche oft ein Anruf, der das Ganze glaubwürdig machen soll.

Wie die Nachricht aussieht

Sie erhalten eine SMS, WhatsApp-Nachricht oder E-Mail mit sinngemäss diesem Inhalt:

  • Ihr Paket konnte nicht zugestellt werden.
  • Es fallen noch Zollgebühren oder Portokosten an — meist ein kleiner Betrag, ein bis drei Franken.
  • Oder: Ihre Lieferadresse müsse «bestätigt» werden.
  • Ein Link führt zu einer Seite, die dem Auftritt der Post, von DHL oder DPD täuschend ähnlich sieht.

Dort sollen Sie Ihre Adress- und Kreditkartendaten eingeben. Der kleine Betrag ist Absicht: Bei drei Franken prüft kaum jemand genau nach. Es geht nicht um die drei Franken — es geht um Ihre Kartendaten.

Warum die Masche so gut funktioniert

Fast jede Person wartet irgendwann auf ein Paket. Trifft die Nachricht zufällig in diese Zeit, wirkt sie plausibel — man muss keine Sekunde nachdenken, welches Paket gemeint sein könnte. Genau darauf setzen die Täter: Sie verschicken massenhaft, und ein Teil der Empfänger wartet gerade tatsächlich auf eine Lieferung.

Dazu kommt, dass die klassischen Warnzeichen verschwunden sind. Sprachfehler gibt es kaum noch, seit Übersetzungswerkzeuge gut funktionieren, und die angezeigte Absenderadresse lässt sich fälschen. Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC/BACS) weist darauf hin, dass oft nur noch der Link selbst ein verlässlicher Hinweis bleibt — weshalb auch dieser zunehmend manipuliert wird.

Neu: der Rückruf danach

Das NCSC hat im Mai 2026 eine Weiterentwicklung dieser Masche beschrieben, die als «Double Phishing» bezeichnet wird: Nach der ersten Nachricht, bei der Daten abgegriffen wurden, folgt ein Telefonanruf. Die Anrufenden geben sich als Bank oder als Kundendienst aus und behaupten, es habe eine verdächtige Belastung gegeben — man müsse nun gemeinsam die Karte sperren oder eine Zahlung «zurückholen».

Dieser Anruf ist gefährlicher als die ursprüngliche Nachricht. Er kommt kurz nach dem Ereignis, die Anrufenden kennen Ihre Daten, und sie erzeugen Zeitdruck. Wer schon einmal misstrauisch war, fühlt sich in diesem Moment sogar bestätigt — «gut, dass die Bank anruft».

Grundregel: Keine Bank und kein Logistikunternehmen ruft an und bittet darum, Daten zu bestätigen, eine Zahlung freizugeben oder eine Fernwartungssoftware zu installieren. Legen Sie auf und rufen Sie über die Nummer auf Ihrer Karte oder der offiziellen Website zurück — nie über eine Nummer aus der Nachricht.

Fünf Dinge, die Sie prüfen können

  1. Erwarten Sie überhaupt ein Paket? Und passt der angebliche Absender zu einer Bestellung, die Sie gemacht haben?
  2. Zollgebühren per SMS-Link gibt es nicht. Die Post informiert über Zollabgaben auf anderem Weg, nicht mit einem Zahlungslink per SMS.
  3. Schauen Sie sich die Domain an — nicht den Text des Links, sondern die tatsächliche Adresse. Sie endet bei der Schweizerischen Post auf post.ch, nicht auf post-ch-tracking.xyz oder Ähnliches.
  4. Zeitdruck ist ein Warnsignal. «Innerhalb von 24 Stunden» oder «sonst geht die Sendung zurück» soll verhindern, dass Sie nachdenken.
  5. Im Zweifel selbst nachschauen. Öffnen Sie die Website der Post oder Ihres Händlers direkt im Browser und prüfen Sie den Sendungsstatus dort.

Was tun, wenn Sie bereits geklickt haben?

  • Kartendaten eingegeben? Karte sofort über Ihre Bank oder die App sperren. Nicht warten, bis eine Belastung erscheint.
  • Rechnen Sie mit einem Anruf. Wer Ihre Daten hat, ruft möglicherweise an. Gehen Sie nicht darauf ein, egal wie professionell es klingt.
  • Fernwartungssoftware installiert (AnyDesk, TeamViewer o. ä.)? Gerät vom Netz trennen und fachliche Hilfe holen.
  • Kontobewegungen prüfen — auch kleine Beträge, mit denen Kriminelle testen, ob die Karte funktioniert.
  • Melden Sie den Fall beim NCSC über ncsc.admin.ch. Das ist kostenlos und hilft, Wellen früher zu erkennen.

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Zur Ehrlichkeit gehört: Das Urteil stammt von einem KI-Modell. Es ist eine fundierte Einschätzung und keine Garantie, und es kann sich in beide Richtungen irren. SafeSignal ist ausserdem kein Virenschutz und führt keinen Malware-Scan durch. Es ist eine zweite Meinung für den Moment, in dem Sie unsicher sind.

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Quellen zu den beschriebenen Betrugswellen: Wochenrückblicke des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC/BACS), ncsc.admin.ch. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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